Eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen in der Fakultät 6 ist nur möglich, wenn Sie bereits als Gasthörer oder Gasthörerin im Immatrikulationsamt angemeldet sind (s. Informationen I-Amt).
Für die verbindliche Zulassung zur mündlichen/schriftlichen Prüfung bitte rechtzeitig vor der Prüfung im Dekanat der FK 6 anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Prüfungsanmeldeformular.
Gebühren- und Entgeltordnung für Gasthörerinnen und Gasthörer